Sie sind hier: Oldtimergutachten  

Oldtimergutachten




 

Die Anschaffung eines Oldtimers sollte wohl überlegt sein. Ein Fahrzeug in einem Alter von dreißig oder mehr Jahren kann für böse Überraschungen sorgen.

Wurde das Fahrzeug im Laufe seines Lebens ordnungsgemäß gewartet, gepflegt und repariert?

Wurde die Restauration sach- und fachgerecht durchgeführt?

Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum "bösen Erwachen" nach einem getätigten Kauf führen können. Die Folge sind dann hohe Folgekosten. Es ist somit sicherlich ratsam, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das Fahrzeug untersucht und Zustand und Wert feststellt.

Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt man eine speziell auf Oldtimer zugeschnittene Fahrzeugbewertung, die den Fahrzeugzustand sowie den Marktwert darstellt.

Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorraum, Innenraum, Lackierung usw.
Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.
In ausführlichen Bewertungen werden u.a. Modellgeschichte, Vorbesitzer, Vorschäden und Restaurationsaufwand dokumentiert.

Die Bewertung dient letztendlich nicht nur zur Einstufung bei der von Ihnen gewählten Versicherung, im Schadenfall kann der tatsächliche Wert des Fahrzeugs nachgewiesen werden.

Der Wert eines Oldtimers

Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.

Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.

Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.

Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.