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Ein Schadenfall- was nun?
Wer zahlt das Schadengutachten?

EIN SCHADENFALL- WAS NUN?
 

Bei einem Haftpflichtschaden, d. h. wenn jemand unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat der Geschädigte das Recht, den Schaden an seinem Fahrzeug von einem freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen.

Der Geschädigte benötigt dieses Kfz-Schadengutachten, um seine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Zudem kommt er mit der Vorlage des Gutachtens seiner Beweispflicht nach, da hier die Art, der Umfang und die Höhe des Schadens dokumentiert werden. Weiterhin werden abhängig von der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs die kalkulierte Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer, eine evtl. merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungs- und der Restwert sowie die Nutzungsausfallentschädigung pro Ausfalltag festgelegt.

Die Kosten für das Unfallgutachten, Ihre Schuldlosigkeit vorausgesetzt, werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir haben hierbei mittels Abtretungserklärung die Möglichkeit, die Gutachtengebühr direkt mit der Versicherung des Schädigers abzurechnen, so daß Sie diesen Betrag nicht vorauslegen müssen.

Bei einem Bagatellschaden, d. h. die zu erwartenden Reparaturkosten betragen nicht mehr als 750,- €, erstellen wir eine Reparaturkostenkalkulation. Hierbei werden nur die Instandsetzungskosten ermittelt. Die Gebühr für den Kostenvoranschlag wird bei einem Haftpflichtschaden in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen.

Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden. Bei Auftragserteilung durch den Versicherer erstellen wir auch Unfallschadengutachten im Kaskofall.

Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs wird nach telefonischer Beauftragung direkt bei Ihnen, sofern es möglich ist, oder in einer Kfz.- Werkstatt durchgeführt.