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Ein Schadenfall- was nun?
Wer zahlt das Schadengutachten?

WER ZAHLT DAS SCHADENGUTACHTEN?
 

Die Kosten des Kfz.-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend gemacht werden.